Gesetze / Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz

SBG 2016

§ 11 Niederlegung des Amtes

Die Vertrauensperson kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der oder dem Disziplinarvorgesetzten ihr Amt niederlegen. Diese oder dieser gibt die Niederlegung des Amtes dienstlich bekannt.

§ 10 § 12